Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach dem angekündigten Rücktritt von FIFA-Präsident Joseph S. Blatter erneut betont, dass der 79-Jährige „kein Beschuldigter“ in dem Verfahren gegen Unbekannt wegen „Unregelmäßigkeiten“ bei den WM-Vergaben 2018 an Russland und 2022 an Katar sei.

„Das Verfahren der Bundesanwaltschaft wurde wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts der Geldwäscherei eröffnet“, teilte die Behörde mit: „Dementsprechend ist Joseph S. Blatter kein Beschuldigter, sein angekündigter Rücktritt hat keinen Einfluss auf das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft.“