Nach dem „Phantomtor“ von Duisburg ist Zweitligist 1860 München mit seinem Einspruch gegen die Wertung des betroffenen Meisterschaftsspiels beim MSV Duisburg (1:2) gescheitert. „Bei der fraglichen Entscheidung“, hieß es in der Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts, „handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist.“
Das Schiedsrichter-Gespann um Thorben Siewer hatte das Tor zum zwischenzeitlichen 1:1 des MSV durch Thomas Bröker anerkannt. Es kam daher „nicht darauf an, ob der Ball tatsächlich im Tor war“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: „Die Entscheidung unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte.“
Die Münchner hatten ihren Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns begründet.