Auf dem langen Weg zur Verabschiedung steht das neue Sportfördergesetz vor der letzten Hürde. Nach der Einigung der Bundesregierung wird am Freitag ein Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt, wie am Mittwoch im „Ausschuss für Sport und Ehrenamt“ bekannt gegeben wurde.

Kein Stiftungsrat-Sitz für Athleten Deutschland

„Es ist eine historische Woche“, sagte Sportstaatsministerin Christiane Schenderlein. Gesteuert werden soll die Förderung durch eine Spitzensportagentur, deren Stiftungsrat aus Vertretern der Politik und dem organisierten Sport bestehen soll.

Ein Sitz geht dabei an ein Mitglied der Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), nicht aber an die Athleten Deutschland, die diesen vehement gefordert hatten.

„Dass dieser Sitz nicht für Athleten Deutschland vorgesehen ist, werten wir als großes Versäumnis“, sagte Johannes Herber, Geschäftsführer von Athleten Deutschland: „Es bleibt der Eindruck, dass an dieser Stelle die machtpolitischen Interessen der Verbände mehr Gewicht hatten als die Interessen der Athletinnen und Athleten.“

Sportfördergesetz als Meilenstein für DOSB

Der DOSB zeigte sich „im Großen und Ganzen zufrieden“. „Wir wollen Deutschland zurück in die Weltspitze des Sports führen. Wir wollen ein System gestalten, das nachhaltige Spitzenleistungen hervorbringt. Wir wollen unseren Athlet*innen beste Bedingungen für internationalen Erfolg bieten“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Mit der Einigung zum Sportfördergesetz rücken wir diesen Zielen ein deutliches Stück näher.“

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage stellen, auch mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Gewinn internationaler Medaillen zu verbessern.

Es soll am Freitag beschlossen werden, mit der finalen Beratung des Bundesrates ist Ende September zu rechnen. Inkrafttreten soll das Sportfördergesetz im Oktober.