In Fußball-Fankreisen ist René Lau bekannt wie der sprichwörtliche bunte Hund. Zwar ist er nicht der einzige Fananwalt der Republik, aber in den sozialen Medien erreicht er Tausende von Menschen damit, wie er über seine Arbeit berichtet. Die Bekanntheit habe durchaus eine Kehrseite, sagt der Berliner: Er werde schon mal gefragt, wie er Leute verteidigen könne, die mit Fackel im Block stehen. Seine Replik? Anwälte verteidigen immer Täter, nie Taten.
Angefangen hat Lau als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Fußball war privat aber schon immer seine Leidenschaft. So wurde er 2011 auch Fachanwalt für Strafrecht, 2021 für Sportrecht. In Berlin war er damals der Erste, denn dieser Schwerpunkt wurde überhaupt erst zwei Jahre zuvor eingeführt.
Lau möchte den Fans eine Stimme geben
Sportrecht, sagt Lau, sei Querschnittsmaterie: Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Europarecht – aber eben auch Strafrecht. Er vertritt Fans nicht nur im Fußball, sondern auch im Eishockey und Basketball als Strafverteidiger, arbeitet aber auch für Sportler*innen, ebenso wie für Verbände und Vereine.
Die Ausnahme? „Ich vertrete keine Vereine gegen Fans.“ Schließlich nennt er sich nicht ohne Grund „Fananwalt“, auch seine Kolumne für die junge Welt, der aktuell ruhende Podcast und sein Buch heißen so. Lau will Fans, die er als Gruppe ohne eine echte Lobby beschreibt, (s)eine Stimme geben, aus großer persönlicher Überzeugung.
Damit ist er in seiner Zunft nicht alleine. Angestoßen von Angela Furmaniak gründeten einige Anwält*innen mit demselben Schwerpunkt 2010 die AG Fananwälte. Seit Ende letzten Jahres hat die sich zwar aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, die gemeinsamen Werte bleiben aber: Sie, die in ihren jeweiligen Kurven groß geworden sind, wollen nun Fans vertreten.
Lau sieht Fans als Versuchskaninchen für die Gesellschaft
Den geringschätzenden Blick auf diese Gruppe kann Lau nicht nachvollziehen. An Fans, so seine Überzeugung, würde ausgetestet, wie weit man mit gesellschaftlichen Gruppen gehen kann, ohne dass es Proteste gibt.
Wenn eine Tür dann erstmal auf sei, gehe sie nicht wieder zu. Sprich: Was heute nur Fußballfans erdulden müssen, trifft bald Demonstrant*innen und so geht es weiter. Fanrechte sind letztlich nichts anderes als Bürger- und Freiheitsrechte.
Die fehlende Lobby seiner Mandant*innen bekommt Lau auch selbst zu spüren, wenn er mal wieder Zuschriften erhält, wonach man ihm die Zulassung entziehen müsse. Aber er sei hart im Nehmen, erklärt der Berliner.
Lau sieht DFB-Richtlinie als Bärendienst an
Aktuell treibt ihn die neue Stadionverbotsrichtlinie um, die am 17. Juli in Kraft tritt. Auf ihn wirkt sie wie ein Zugeständnis des DFB an die Politik, damit die sich nicht mit dem Thema beschäftigt, Polizeikosten auf Vereine umzulegen.
Die Richtlinie aber sei ein Bärendienst an den Fans, die künftig nicht mehr durch ihren eigenen Verein vor einem Ausschluss geschützt werden können, aber auch an den Klubs selbst. Er habe den Eindruck, die Erkenntnis sei noch gar nicht so da, und wünscht sich Druck auf den Verband.
Ob es so kommt? Fraglich. Eher, so vermutet Lau, würden die Vereine in Zukunft schneller „die Haken zusammenknallen“ im Umgang mit dem DFB – und das sei schlecht für die Fans. Auf die könnte einiges zukommen, Lau wird als Fananwalt also nicht langweilig.