Dopingtests finden nicht nur rund um Wettkämpfe statt, sondern können unangekündigt durchgeführt werden. Damit Kontrolleur*innen der NADA, der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschlands, dazu in der Lage sind, müssen Sportler*innen ihre Aufenthaltsorte vorab detailliert melden.

Nach Informationen von SPORT1 sind Fußball-Nationalspielerin Laura Freigang dabei Versäumnisse unterlaufen. Insgesamt drei Mal soll sie sich demnach nicht am zuvor angegebenen Ort aufgehalten haben. Ihr könnte eine Sperre drohen.

 Laura Freigang im Dress der Nationalmannschaft
Laura Freigang im Dress der Nationalmannschaft Laura Freigang im Dress der Nationalmannschaft © IMAGO/Jan Huebner

„Kaderstatus eines Nationalen Sportfachverbandes“

Geregelt wird das Thema im „Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren“ der NADA, genauer Anhang B „Meldepflichten; Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren bei Meldepflicht-Kontrollversäumnissen“. Die Anti-Doping-Agentur teilt Sportler*innen in vier Testpools ein, wobei die 28-jährige Freigang als Athletin mit „Kaderstatus eines Nationalen Sportfachverbandes“ dem höchsten angehört: Registered Testing Pool (RTP).

Athlet*innen der beiden höchsten Testpools müssen vierteljährlich Angaben zu ihren Aufenthaltsorten und Erreichbarkeiten machen: Wo sie in diesem Quartal übernachten, regelmäßigen Tätigkeiten – wie Training, Jobs – nachgehen, an Wettkämpfen teilnehmen. „Ein Versäumnis der Erfüllung dieser Anforderung gilt als Meldepflichtversäumnis (…).“

Täglich ein 60-minütiges Zeitfenster für Dopingkontrollen

Zusätzlich müssen RTP-Pool-Sportler*innen für jeden Tag ein Zeitfenster von 60 Minuten zwischen 6 und 23 Uhr mitteilen, zu dem sie sich an einem festen Ort „für Dopingkontrollen bereithalten“. Stehen sie im Falle einer tatsächlichen Testung nicht am zuvor angegebenen Ort zur Verfügung und/oder aktualisieren Angaben nicht, falls der sich spontan ändert, gilt das als eine mögliche „versäumte Kontrolle“. Um drei mögliche Versäumnisse geht es bei Freigang nach SPORT1-Informationen.

Eintracht Frankfurt, für die Freigang als Kapitänin aufläuft, möchte die Anfrage zu der Thematik „zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten“. Der DFB verweist zur Nachfrage, ob es einen Zusammenhang mit Freigangs eher überraschender Nicht-Berücksichtigung für die Nationalelf gibt (sie ist auf Abruf im Kader) lediglich auf die Pressekonferenz zur Nominierung.

In der PK sagt Wück auf Nachfragen zum Fehlen der Spielerin, es sei dies eine „schwierige Entscheidung“ gewesen. Sie habe wenig Spielzeit bei ihm bekommen seit der EM. Er habe darüber ein intensives Gespräch mit der Spielerin geführt, für die das Fenster „nicht zu“ sei. „Man kann ihr nichts vorwerfen, man kann ihr vom Fußballerischen her nichts vorwerfen.“

Rund 300 „Strikes“ hat die NADA 2025 festgestellt

Für die Meldung der Aufenthaltsorte steht Sportler*innen die App „Athlete Central“ zur Verfügung, in Notfällen können Änderungen auch per SMS oder telefonisch mitgeteilt werden. Wer beispielsweise eine Zeit von 9 bis 10 Uhr am Vormittag angibt, aber nicht zuhause übernachtet und bis 9 Uhr dort auch nicht auftaucht, muss daran denken, das umzutragen. Klingeln sonst die Kontrolleur*innen vergeblich, gilt das als Versäumnis.

Diese Meldepflicht-/Kontrollversäumnisse heißen im NADA-Wording „Strike“, insgesamt rund 300 wurden 2025 laut Jahresbericht festgestellt. Drei Strikes binnen zwölf Monaten, wie das bei Freigang der Vorwurf sein soll, können einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellen. Der Zwölf-Monatszeitraum beginnt mit dem ersten möglichen Versäumnis, jeder Fall muss den betreffenden Athlet*innen mitgeteilt werden.

Während für die Prüfung und Feststellung einzelner Strikes die NADA zuständig ist, wäre für ein daraus folgendes Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren – sprich die Festlegung, ob eben ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt und wie dieser gegebenenfalls zu sanktionieren wäre – der nationale Sportfachverband zuständig, also hier der DFB.

Offene Kommunikation wäre wünschenswert

Im Rahmen eines solchen Verfahrens können natürlich umgekehrt Athlet*innen und ihre rechtlichen Beistände argumentieren, warum womöglich kein tatsächliches Versäumnis vorliegt. Schließlich steht mit Blick auf eine mögliche Sperre von zwei Jahren wirklich alles auf dem Spiel.

Dass der Verband sich nicht äußern will, ist angesichts einer mutmaßlich noch andauernden Klärung einerseits natürlich verständlich. Gleichzeitig wäre eine offenere Kommunikation in Sachen Transparenz wünschenswert. Schließlich stellen sich etliche Fragen.

Denn natürlich sind Sportler*innen in der Verantwortung für ihre Meldungen. Trotzdem wäre interessant, wie Verbände und Vereine dazu womöglich schulen und unterstützen. Oder wie die Länge von Sperren bei Versäumnissen im Vergleich zu tatsächlichem Doping festgelegt und begründet wird.

In konkreten Fällen auch, in welcher Situation wurden Zeitfenster womöglich nicht aktuell gehalten? An einem freien, Trainings- oder Wettkampftag? Wie ist die Kommunikation mit Athlet*innen in einem solchen Fall? Gibt es sie überhaupt? Und so weiter. Aber konkrete Nachfragen möchte zu diesem Thema aktuell leider niemand beantworten.