Der Streit zwischen der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) und dem Thüringer Eis- und Rollsportverband (TERV) geht in die nächste Runde. Die DESG prüft nun nach eigenen Angaben rechtliche und verbandsrechtliche Schritte gegen TERV-Vizepräsident Peter Rüberg.

Dieser soll Peter Adeberg, kommissarischer Vizepräsident Eisschnelllauf der DESG, in einer E-Mail aufgefordert haben, wegen der Unterzeichnung der neuen Athletenvereinbarung keine Kontaktaufnahme mit den Sportlerinnen und Sportlern am Standort Erfurt aufzunehmen.

Diesen angeblichen Vorgang machte die DESG am Freitag in einer Mitteilung öffentlich.

„Der Versuch, einem Vizepräsidenten des Bundesverbandes den direkten Austausch mit den Athletinnen und Athleten zu verwehren, stellt aus Sicht des Präsidiums einen schwerwiegenden Eingriff in die verbandliche Arbeit dar und unterstreicht die gezielte Abschottung gegenüber der DESG“, teilte die DESG mit.

Beim Verhalten des TERV sei „die Aufforderung an Thüringer Athletinnen und Athleten, die Athletenvereinbarung der DESG nicht zu unterzeichnen“ laut Präsidium „besonders problematisch. Wer Athletinnen und Athleten dazu auffordert, für die Teilnahme am organisierten Leistungssport erforderliche Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen, riskiert Nachteile und Unsicherheiten zulasten der Betroffenen.“

Die DESG hatte am vergangenen Samstag in der Debatte um eine neue Athletenvereinbarung eine Einigung verkündet – die Aktiven machen diese allerdings weiterhin von großen Zugeständnissen durch den Verband abhängig. Zu den Unterzeichnern gehörten auch die Aktiven des Bundesstützpunkts Erfurt, die ihre Zustimmung aber an Bedingungen knüpften. Diese sind in einem Side Letter formuliert, über dessen Inhalte der TERV informierte.

Im Side Letter geht es um die Kernpunkte des bisherigen Streits. So wird etwa festgehalten, dass Athletinnen und Athleten des Bundesstützpunkts Erfurt diesem zugeordnet bleiben und dort weiterhin trainieren können. Entstehen den Aktiven im Rahmen zentraler Lehrgänge Reisekosten, dann soll diese die DESG übernehmen. Ohne Unterzeichnung des Side Letters auch durch die DESG sei die Athletenvereinbarung gegenstandslos, hieß es weiter.

Die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft will derweil ihre Strukturgespräche fortsetzen und bis Ende September abschließen. Die Mitglieder sollen im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17. Oktober in Dresden „umfassend und transparent“ über die Ergebnisse informiert werden.