Das aufgrund des tödlichen Sturzes vom Schweizer Radprofis Gino Mäder eingeleitete Gerichtsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Graubünden eingestellt. Demnach könne weder den Organisatoren noch dem ebenfalls gestürzten Ineos-Fahrer Magnus Sheffield „ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod von Gino Mäder angelastet werden“.
Dass es die Rennleitung versäumt hatte, nicht gut genug vor der gefährlichen Stelle gewarnt hatte, sei nicht zu bemängeln gewesen. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig. Mäder kam bei der diesjährigen Tour de Suisse auf der Abfahrt vom Albulapass von der Strecke ab und stürzte mehrere Meter in die Tiefe.
Noch vor Ort wurde der 26-Jährige wiederbelebt und anschließend per Helikopter ins Krankenhaus Chur transportiert worden. Dort erlag Mäder allerdings seinen Verletzungen.
Organisation des Rennes nicht Schuld am Tod von Mäder
Nach der Entscheidung sagte Mäders Vater im Gespräch mit der Schweizer Tageszeitung Blick: „Es ist so, wie ich es immer gesagt hatte: Gino hat einen Fehler gemacht, er allein ist dafür verantwortlich – das tönt vielleicht hart, ist aber einfacher zu akzeptieren, als wenn andere Personen involviert gewesen wären.“
Der Vater des verstorbenen Profis wolle sich gar nicht ausmalen, wie es wäre, wenn nicht sein Sohn, sondern ein Mechaniker oder ein anderer Fahrer Schuld an dem Unfall gewesen sei.