Empfindliche Strafe für Frankfurt
Bundesligist Eintracht Frankfurt muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen eine Geldstrafe von insgesamt 22.000 Euro zahlen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe von insgesamt 22.000 Euro belegt.
Die Anhänger der Hessen hatten vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm sowie zu Beginn der Bundesliga-Partie bei Borussia Dortmund jeweils Pyrotechnik gezündet.
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Die Urteile sind rechtskräftig.