DFB verurteilt Union zu Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Union Berlin wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
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Vor dem Zweitligaspiel bei Darmstadt 98 am 13. März 2015 hatten Anhänger der „Eisernen“ im Berliner Zuschauerbereich mindestens drei Rauchbomben und mehrere Lichtfackeln abgebrannt.