Stalking-Ärger für Langlauf-Star

von SPORT1
Stalking-Ärger für Langlauf-Star

Der Stalker von Langlauf-Star Frida Karlsson wird erneut angeklagt. Er soll gegen das Kontaktverbot verstoßen haben.

Frida Karlsson muss sich erneut mit einem Stalking-Fall auseinandersetzen: Der Mann, der die schwedische Langläuferin bereits verfolgt hatte, ist wieder angeklagt worden. Das berichtet der schwedische Sender SVT. Demnach soll er gegen ein Kontaktverbot verstoßen haben.

Der zuvor verurteilte Mann soll im September und Oktober 2025 mehrfach versucht haben, Karlsson per Anruf und per SMS zu erreichen. Zusätzlich soll er über Instagram Nachrichten an Personen aus dem Umfeld des Langlauf-Stars geschickt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Bereits im vergangenen Frühjahr war ein 65-jähriger Mann vor dem Bezirksgericht Angermanland wegen Stalkings verurteilt worden.

Karlsson wurde von ihrem Stalker terrorisiert

Das Gericht sprach Karlsson 40.000 Kronen (ca. 3.600 Euro) Schmerzensgeld zu und verhängte eine Bewährungsstrafe. Zudem wurde damals ein Kontaktverbot gegen den Täter ausgesprochen.

Der Mann hatte Karlsson über mehr als ein Jahr hinweg aufgesucht – unter anderem an ihrem Zuhause. Zudem hatte er den Ski-Star mit Anrufen und Nachrichten terrorisiert.

Im neuen Verfahren steht nun der mutmaßliche Bruch des damals verhängten Kontaktverbots im Mittelpunkt. Entscheidend wird sein, ob die Kontaktaufnahmen und Nachrichten aus dem Herbst 2025 dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden können.


Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt.