Der Strafbefehl für Karim Adeyemi bewegt Fußball-Deutschland seit Tagen. Nun sind neue Details zu dem Vorfall ans Licht gekommen.
Die Bild-Zeitung berichtet, wie der deutsche Nationalspieler von Borussia Dortmund des Besitzes illegaler Waffen überführt wurde.
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CAPTION: Im Fall Karim Adeyemi kommen neue Details ans Licht
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Demnach wurde der Fußballer selbst gar nicht mit den unerlaubten Gegenständen erwischt, gleichzeitig handelte es sich aber offenbar um mehr Waffen, als zunächst angenommen.
Fall Adeyemi: Mit einer Verwechslung geht es los
Konkret heißt es in dem Bericht: Adeyemi und seine Frau Loredana befanden sich im Sommer 2024 im Urlaub in Griechenland. Ein Freund des Paars wollte zu Besuch kommen. Adeyemi bat diesen daraufhin, ein Paket aus seinem Haus mitzubringen.
In diesem Paket befanden sich unter anderem Kleidungsstücke, die das Ehepaar zuvor im Internet bestellt hatte. Der Freund griff aber offensichtlich versehentlich zum falschen Paket und steckte eine sogenannte „Mystery Box“ ein, die Adeyemi zuvor bei TikTok erstanden haben soll.
Bei diesen handelt es sich um Boxen, deren Inhalt den Käufern vor dem Erhalt nicht bekannt ist. In diesem Fall befanden sich Waffen in dem Paket – was bei einer Kontrolle am Flughafen Weeze in Nordrhein-Westfalen entdeckt wurde.
Schlagringe und Messer – aber kein Taser?
Die Bild verweist auf einen Polizeibericht, in dem der Inhalt des Pakets aufgeführt wird: Drei Messer, zwei Schlagringe, ein Teleskopschlagstock, ein Blendlicht und zwei Sturmhauben. Bislang war berichtet worden, dass unter den Waffen auch eine Elektroschockpistole („Taser“) gewesen sei. Zumindest im angesprochenen Polizeibericht ist sie nicht vermerkt.
Die Polizei beschlagnahmte die beiden Handys von Adeyemis Freund, gegen den Strafanzeige gestellt wurde, und wertete Chat-Nachrichten aus. So soll sich der Verdacht gegen den BVB-Star erhärtet haben.
In dem viel beachteten Fall beantragte die Staatsanwaltschaft Hagen letztlich einen Strafbefehl. Der 23-Jährige musste 450.000 Euro in 60 Tagessätzen zahlen. Adeyemi gilt nicht als vorbestraft.